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Einstecklatten ade!


Bisher müssen an Planenaufbauten Einsteckbretter waagerecht in die Einstecktaschen der Rungen eingelegt werden.

  • das ist sehr zeitaufwendig beim Be- und Entladen

  • sorgt für hohes Verletzungspotential des Bedienpersonals

  • Einstecklatten gehen verloren oder werden beschädigt

  • Eindringen des Ladegutes in die Seitenplane bzw. Durchdringung und letztendlich Verlust des Ladegutes, da die Einsteckbretter beim Verrutschen des Ladegutes nicht standhalten. Somit Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs nach § 22 StVO

   
  Stand der Technik
 
 

Mühsames hantieren mit Einstecklatten!

Mühsames hantieren!
  Stolpergefahr!

Stolpergefahr durch herumliegende Einstecklatten im Bodenbereich!

 

Absturz- und Abrutschgefahr des Bedienpersonals, Kopfverletzungen durch unkontrolliertes herabfallen von Einstecklatten!

Absturz- und Abrutschgefahr!