Bisher müssen an Planenaufbauten Einsteckbretter waagerecht in die Einstecktaschen der Rungen eingelegt werden.
- das ist sehr zeitaufwendig beim Be- und Entladen
- sorgt für hohes Verletzungspotential des Bedienpersonals
- Einstecklatten gehen verloren oder werden beschädigt
- Eindringen des Ladegutes in die Seitenplane bzw. Durchdringung und letztendlich Verlust des Ladegutes, da die Einsteckbretter beim Verrutschen des Ladegutes nicht standhalten. Somit Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs nach § 22 StVO
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